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Mann im Blauen Hemd benutzt einen Zurrgurt

Anforderungen an Zurrmittel und Neuerungen seit April 2023

Was sind die Anforderungen an Zurrmittel und was darf man als Anwender tun?

Zurrgurte sind mit rutschhemmenden Matten das mit Abstand am meisten genutzte Hilfsmittel in der Ladungssicherung. Doch was für Regeln gelten für die Produktion und Anwendung dieser textilen Möglichkeit zur Ladungssicherung?

In der europäischen Norm EN 12195-2 wird weitestgehend die Produktion der Zurrgurte geregelt. So muss beispielsweise jedes Gurtband mit einer dreifachen Sicherheit produziert werden. Der fertig konfektionierte Gurt darf nicht weniger als doppelte Sicherheit nachweisen. Das bedeutet, dass ein Gurt der auf seinem Etikett eine Zugkraft (Lashing Capacity – LC) von 2.500 daN stehen hat, muss als fertiger Gurt mindestens 5.000 daN schaffen. Umgangssprachlich also 5 t. Diese Forderungen sind allerdings in dieser Form im Zurrmittel nur versteckt. Für den Anwender ist immer das geltend was auf dem Label steht, welches in der Regel blau ist, da die allermeisten Gurte aus Polyester hergestellt werden. Die Farbe der Etiketten an den Zurrgurten ist ebenfalls je nach Material geregelt.

Was ist seit April 2023 neu?

Ebenfalls regelt die EN 12195-2, welche bereits 2001 in Kraft getreten ist, auch die sogenannten Ablegekriterien. Also wann ein Zurrgurt nicht mehr verwendet werden darf. Dabei wird Sie unterstützt von der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1.. Diese regelt zusätzlich die Handhabung, der üblichen Zurrmittel wie Zurrgurt, Zurrkette und Zurrdrahtseil. Diese Richtlinie ist erst im April 2023 neu überarbeitet worden und final erschienen. Dabei wurden Punkte aufgenommen die vorher stillschweigend durch die Hersteller bereits genehmigt waren und nun schwarz auf weis geregelt werden. Zum Beispiel:

  • Zurrgurte dürfen dauerhaft gekürzt werden, wenn sie zu lang sind.
  • Gurte dürfen einmal um die eigene Achse gedreht werden, um so das pfeifen und flattern der Gurtbänder auf offenen Ladeflächen durch den Fahrtwind zu vermeiden.
  • Eine Hebeschlaufe darf in der Ladungssicherung verwendet werden, um bspw. eine Kopfschlinge zu machen.

Ebenfalls kommt die Betriebssicherheitsverordnung ins Spiel, welche die Prüfung der Zurrmittel regelt. Diese müssen vor Anwendung auf augenscheinliche Mängel durch den Anwender geprüft werden und einmal jährlich durch eine befähigte Person. Eine Befähigte Person kann man von außerhalb beauftragen. Man kann diese allerdings auch im eigene Unternehmen befähigen lassen. Dazu bieten wir bei Moravia ebenfalls entsprechende Ausbildungen an.

Was in der Ladungssicherung wichtig ist und was bei den Zurrmitteln aktuell zu beachten ist, erklären unsere Experten in den Seminaren zum Thema Ladungssicherung.

Zugehörige Produkte

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Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Ab 299,00 €*
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Teilnehmer unseres Seminars lernen die verkehrs- und durchführungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO bzw. StVZO kennen und werden auch befähigt, die Ladung von großräumigen Ladegütern auf einem Schwerlasttransporter zu sichern.
 
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Jeder am Transport Beteiligte ist verantwortlich, also der Fahrer, der Verlader, der Fahrzeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer. Deshalb fordert der VDI auch die regelmäßige Schulung (mindestens alle 3 Jahre) aller Personen, die mit Ladungssicherungsmaßnahmen befasst sind. Dieses Seminar vermittelt die korrekte Ladungssicherung verständlich und praxisnah.

Ab 319,00 €*
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Dieses Seminar behandelt die Grundzüge einer verkehrssicheren Beladung und Verstauung bei Pritschenfahrzeugen, Kastenwagen und Kombis. Die Art der Ladung und ihrer Sicherung in diesen Fahrzeugen unterscheidet sich von den Vorgängen der Ladungssicherung auf LKW. Auch wenn die Prinzipien gleich bleiben, sind für Handwerkerfahrzeuge, PKW von Außendienstlern etc. andere Routinen gefordert. Hier vermitteln unsere erfahrenen Referenten die entsprechenden Kenntnisse gemäß der anerkannten Regeln.

Ab 199,00 €*
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Erst sichern – dann fahren. Die vorschriftsmäßige Sicherung von Ladung beugt Personen- und Sachschäden vor – auch auf kurzen Strecken. Geschulte Mitarbeiter sind in der Lage, die Ladung auf den Kleintransportern fachgerecht gem. VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 zu sichern und sowohl die Sicherung als auch das Fahrzeug auf Mängel zu prüfen.

Ab 319,00 €*
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Die unterschiedlichen Arten von Ladungssicherung, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, bieten viele Möglichkeiten – Doch müssen sie sach- und fachgerecht angewendet werden, um die Sicherheits-Vorschriften zu erfüllen. Für das Packen von Ladung in Containern beschreibt der CTU-Code den Stand der Technik (er hat die CTU-Packrichtlinien abgelöst). Diese Bestimmung sieht u.a. vor, dass alle mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTUs beschäftigten Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen. Um die erforderlichen Grundkenntnisse zur Ladungssicherung zu erlangen, wird dringend empfohlen, vorab eine Schulung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 oder gemäß VDI-Richtlinie 2700a zu absolvieren.
 
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Dieses Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Ladungssicherung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5. Hinzu kommen vor diesem Hintergrund die Besonderheiten, die bei Gefahrguttransporten gemäß den Vorschriften von GGVSEB und ADR zu beachten sind. Das sind vor allem: Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Beförderungsvorschriften nach den Teilen 4, 5 und 7 ADR sowie die spezifischen Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht.
 
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Dieses Seminar dient der Qualifizierung gemäß VDI-Richtlinie 2700a und eignet sich für alle Beschäftigten, die regelmäßig Güter verladen. Nach erfolgreichem Abschluss der 16-stündigen Schulung (2 Tage á 8 Stunden) inklusive Praxisteil erhalten die Teilnehmer den "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung", der Umfang und Art der Ausbildung gemäß VDI-Richtlinie 2700a dokumentiert.

Ab 529,00 €*
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Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. So sieht es auch § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vor.In § 22 StVO ist eindeutig geregelt, dass die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert werden muss. Es passieren immer noch viel zu viele Unfälle aufgrund mangelnder Ladungssicherung (fast 25 % der Verkehrsunfälle), deshalb hat der Gesetzgeber auch die jährliche Unterweisung vorgeschrieben. Dies gilt für alle am Verladevorgang beteiligten Personen – also nicht nur die Fahrer! Auch die Absender und Verlader werden mit in die Verantwortung für die Sicherung der Ladung genommen.
 
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