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Änderungen bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präzisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie beschreiben Maßnahmen, wie Schutzziele und Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten erreicht werden können.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat zahlreiche Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) überarbeitet und die Neufassungen wurden im März 2022 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. In den neuen ASR wurden u. a. die Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen aktualisiert, neue Rettungszeichen eingeführt und die Anforderungen an den Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen auf Baustellen geändert. Von den umfangreichen Neuerungen sind neben den ASR A1.8 „Verkehrswege“ und A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ z. B. auch die ASR A1.3, A2.1 und A2.2 betroffen.

Hier finden Sie weitere Informationen und können die ASR einsehen und herunterladen:

Zur ASR - baua.de

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Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Seit 21. Dezember 2018 ist die ASR A5.2 offiziell in Kraft und zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort) erfüllt werden? In diesem Seminar werden Sie für das Spannungsfeld ASR A5.2 und RSA sensibilisiert, lernen Lösungsansätze kennen und erhalten Handlungshilfen für die tägliche Praxis.Die Handlungshilfe zur ASR A5.2 wurde im März 2021 offiziell eingeführt. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die Lösungsansätze auf die jeweilige Arbeitsstelle anwenden.

Ab 219,00 €*
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) empfiehlt, dass der „MVAS-Schein“ nicht älter als 5 Jahre sein soll. Der Besuch dieser Schulung bietet doppelten Vorteil:Sie frischen Ihr Wissen auf und erneuern den Nachweis für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und Sie erfahren Details zur Arbeitsstättenregel ASR A5.2. Diese wurde im Dezember 2018 eingeführt und stellt Behörden wie ausführende Unternehmen vor das Problem, sie mit den RSA 21 in Einklang zu bringen. Im Rahmen der Auffrischung erhalten Sie praktische Handlungshilfen für die Umsetzung beider Richtlinien Diese Schulung ist ausschließlich für Teilnehmer geeignet, die bereits an einer Schulung gemäß MVAS teilgenommen haben.

Ab 199,00 €*
Die 8-seitige informative Faltkarte im Postkartenformat zur ASR A5.2 ist eine willkommene Ergänzung zu unserer RSA/ZTV-SA Handausgabe und BauSi-Broschüre. Anders als etwa bei den RSA und der StVO besteht bei den ASR kein Änderungsbedarf; die vorliegende Faltkarte wird also auf lange Sicht gültig bleiben. Zum Inhalt: Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 „Straßenbaustellen“ ist seit Dezember 2018 in Kraft. Dabei führen widersprüchliche Zielsetzungen zwischen RSA und ASR immer wieder zu Unsicherheiten. Denn die in der ASR A5.2 geforderten seitlichen Sicherheitsabstände und Mindestbreiten zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr sind über die Regelpläne der RSA oft nicht einzuhalten, sondern können bei fehlenden Fahrbahnbreiten nur über Vollsperrungen erreicht werden. Die Faltkarte gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Vorgaben aus der ASR A5.2.Ausgabe 2022 im Format DIN A6Preis für 1 Verpackungseinheit (10 Stück)

Ab 7,70 €*
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